Welche spezifischen Angebote für queere Jugendliche gibt es in Märkisch-Oderland? Keine – das war der Ausgangspunkt der Engagierten vom Strausberger Verein AJP 1260 e.V. Um dem zu
begegnen, luden sie am 22.06. zum Fachtag „Geschlechterreflektierte und queere Jugendarbeit gestalten“ in den Garten des Jugendprojekts Horte ein. Über 30 Sozialarbeiter*innen aus Schulen
und Jugendfreizeiteinrichtungen, aber auch ehrenamtlich Aktive und andere engagierte Menschen aus dem gesamten Landkreis nahmen an der Veranstaltung teil.
„Gerade im ländlichen Raum ist es für queere Jugendliche oft schwer, Angebote zu finden, die spezifisch auf sie und ihre Lebensrealität eingehen. Sie laufen oft einfach so mit oder es wird
angenommen, dass es sie „hier“ nicht gäbe. Besser wäre es, wenn Sozialarbeiter*innen in Schulen und Freizeiteinrichtungen konkrete Formate für sie schaffen würden. Doch dafür braucht es
Wissensvermittlung und auch offenen Austausch, nur so kann geschlechterreflektierte und queere Jugendarbeit gelingen“, sagt Luna Weiche vom AJP 1260 e.V., eine der Organisator*innen.
Hier lieferte der Fachtag einen ersten Anstoß. In einem Impulsvortrag, wie geschlechterreflektierte und queere Jugendarbeit gelingen kann und unterschiedlichen Workshops von „Einführung in
geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ bis hin zu „Queere Geflüchtete unterstützen“ konnten die Teilnehmenden Wissen gewinnen und sich vernetzen. In mehreren Austauschrunden gab es die
Möglichkeit, gemeinsame Perspektiven zu entwickeln und auf die eigenen Bedarfe hin anzupassen.
Bianca Strzeja, Projektleiterin der KuKMA – Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchen*arbeit im Land Brandenburg, unterstreicht in ihrem Vortrag: „Geschlechterreflektierende und queere
Jugendarbeit bildet vielfältige Perspektiven von Geschlecht und Sexualität ab, fördert Selbstbestimmung und allgemein die Geschlechtergerechtigkeit. Geschlechterreflektierende und
queere Jugendarbeit ist kein Luxus – den sich die Jugendhilfe leistet oder eben nicht – sondern ganz deutlich gesetzlicher Auftrag nach §9 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.“