Geflüchteter soll zum Straftäter erklärt werden – Kundgebung vor dem
Amtsgericht Strausberg – Mo, 29. Juni 2020, 10 Uhr
Sichere Fluchtwege statt Kriminalisierung der Geflüchteten
Ein Geflüchteter aus dem Sudan muss am 29. Juni beim Amtsgericht
Strausberg erscheinen. Vorgeworfen wird ihm „illegal“ nach Deutschland
eingereist zu sein. Nach Deutschland ist er geflohen, weil er im Sudan
politisch gegen die Diktatur aktiv war. Dabei ist es fast unmöglich,
legal nach Deutschland einzureisen, um hier Asyl zu beantragen.
Normalerweise machen sich Asylbewerber*innen daher mit ihrer Einreise
nicht strafbar.(1) Er versteht nicht warum er kriminalisiert wird: „Aus
meiner Sicht macht es keinen Sinn, dass ich eine Strafe bekomme, weil
ich Asyl beantrage. Ich habe mich doch selber bei der Polizei gemeldet,
um Asyl zu beantragen.“
Die deutschen Behörden gehen immer massiver gegen Geflüchtete vor. Statt
den hier lebenden Menschen das Ankommen zu erleichtern, werden sie sogar
zu Straftätern abgestempelt. Geflüchtete sollten nicht durch Abschiebung
und Kriminalisierung bedroht werden.
Lassen wir den Betroffen nicht allein! Zeigen wir uns solidarisch! Kommt
zur Kundgebung vor dem Amtsgericht! Demonstrieren wir gemeinsam gegen
die Kriminalisierung von Geflüchteten!
Der Geflüchtete braucht Geld für Anwalts- und Gerichtskosten und auch
das Bezahlen der möglichen Strafe ist ihm aus den Sozialleistungen die
er bekommt nicht möglich. Die Initiative „Barnim für alle“ sammelt
deswegen für diesen und ähnliche Fälle Spenden.
Spendenkonto
Barnim für alle
IBAN: DE 78 1705 2000 1110 0262 22
Sparkasse Barnim
http://refugeeswelcomebarnim.blogsport.de/
refugees-welcome@so36.net
(1) § 95 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz, der auf Artikel 31 Abs. 1 des
Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention)
verweist