Offener Brief der AG BOrG an Revierpolizist Beyer

Folgenden offenen Brief haben wir an Herrn Beyer – Revierpolizist in Wriezen – geschrieben und auch den Lokalredaktionen zu kommen lassen. Wir reagieren damit auf eine für uns nicht hinnehmbare Aussage von Herrn Beyer.

„Sehr geehrter Herr Beyer,in der Märkischen-Oderzeitung wurden Sie in dem Artikel „Reichsfahne in Wriezen nicht strafbar“[1] vom 26. Februar wie folgt zitiert: „Es ist kein Verstoß und ordnungsbehördlich nicht relevant – Lediglich ein Bürger, der seine Heimatverbundenheit zeigt.“ Die strafrechtliche Relevanz sei einmal dahingestellt und liegt auch nicht in Ihrem Einflussbereich. Allerdings finden wir es erschreckend, dass das Zeigen der Reichsfahne und damit eine Sympathiebekundung zur rechten Szene als ein milder Patriotismus von Ihnen betitelt wird. Bereits zur Weimarer Republik nutzten rechte Parteien und Organisationen die Reichsfahne und auch heute wird diese Fahne von Neonazis genutzt, um ihre Sympathie zum 3. Reich auszudrücken. Sie dient als Ersatzsymbol für die verbotenen Fahnen wie die Hakenkreuzfahne. Besonders die Kombination mit den von den Nationalsozialisten genutzten Reichsadler, der in seinen Krallen einen Eichenkranz hält, zeigt die Nähe zur Symbolik des Nationalsozialismus. Die Fahne ist damit vielmehr ein Ausdruck einer politischen Gesinnung, als Ausdruck der „Heimatverbundenheit“. Wir sehen dies als eine Verharmlosung rechter Ideologie und Symbolik an.

Als Revierpolizist das offene zur Schaustellen von rechter Symbolik und somit auch den Rechtsextremismus so zu verharmlosen, finden wir nicht nur falsch, sondern auch gefährlich. Sie verkennen – unserer Auffassung nach – damit die Gefahren, die für Teile der Gesellschaft vom Rechtsextremismus ausgehen. Wir fordern Sie auf, Ihre Aussage öffentlich zu korrigieren und die zur Schaustellung von rechter Symbolik klar zu benennen.Mit freundlichen Grüßen AG Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt Strausberg/Märkisch-Oderland

[1] https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/bad-freienwalde/artikel1/dg/0/1/1787365/?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook&res=1